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Behebung von Bau­­ablauf­störungen

Behebung von
Bau­­ablauf­störungen

Zeit ist Geld und ein Bau­zeitenplan oft schon kurz nach Beginn der Arbeiten nicht mehr zu halten. Gründe für Störungen im Bauablauf können die Insolvenz eines Auftragnehmers sein oder Auseinandersetzungen über etwaige Nachträge; auch das Ausbleiben von Materiallieferungen infolge von Rohstoffknappheit oder das Fehlen personeller Ressourcen können den Bauablauf verzögern.

Auch bei hervorragender Planung und Begleitung der Bau­maßnahme bleiben gewisse Unwägbarkeiten, die den Ablauf der Arbeiten unterbrechen und verzögern können.

Als Sachverständige sind wir zur Stelle, um die Auswirkungen von unerwarteten Störungen des Bau­ablaufs für unsere Auftraggeber zu minimieren und sicherzustellen, dass die Arbeiten noch fristgerecht abgeschlossen werden können.

Insolvenz

Die Insolvenz eines mit einem Gewerk beauftragten Auftragnehmers führt in aller Regel dazu, dass die Bau­maßnahme später als ursprünglich geplant fertiggestellt werden kann oder das Vorhaben sogar gefährdet ist. Wir ermitteln den Leistungsstand, begutachten zu Mängeln und zeigen Lösungen zu einer wirtschaftlichen Fertigstellung auf.

Nachträge

Die Realisierung einer Bau­maßnahme kommt den Bauherrn oft teurer zu stehen als ursprünglich kalkuliert. Bedingt durch Abweichung vom vereinbarten Bausoll sowie ein Preisanstieg bei Baustoffen und -materialen, Verzögerungen im Bauablauf und zusätzliche, erst während der Arbeiten formulierte Anforderungen und Vorstellungen sowie veränderte Tatsachen können dazu führen, dass ein Nachtrag erforderlich wird.

Auf Basis unserer umfassenden Expertise in unterschiedlichen Bereichen sowie unserer langjährigen Erfahrung in der Planung und Überwachung von Neubau­- und Sanierungsprojekten, prüfen wir die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von Nachträgen. Gerne bringen wir auch unsere Erfahrung bei der Ausarbeitung wirtschaftlicher Alternativlösungen ein.

Kündigung von Bau­verträgen

Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder mangelhaft ausgeführt und kommt es fortwährend zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien ohne Aussicht auf Einvernehmen, ist die Kündigung des Bau­vertrags eine immer öfter gewählte Option.

Zur Ermittlung des Werklohns erfassen und bewerten wir den Leistungsstand unter Berücksichtigung des vertraglich geschuldeten Bau­solls und der vorhandenen Bau­mängel. Zudem stellen wir Ihnen die Fertigstellungskosten zusammen.

Bei der Ermittlung des Leistungsstands und der Mängel setzen wir neben unserer Erfahrung und Expertise auch auf modernste Techniken wie zum Beispiel einen 3-D-Scan des gesamten Gebäudes.